Organisation
Der Stiftungsrat ist den Eltern und den Aufsichtsbehörden gegenüber verpflichtet, dass die Betreuten in den Häusern der Stiftung die bestmögliche Förderung und Betreuung in körperlicher, seelischer, geistiger und medizinischer Hinsicht erhalten.
Der Stiftungsrat als Kollegialbehörde hat die folgenden Pflichten und Kompetenzen:
- Einstellung und Entlassung von leitendem Personal
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes der Heimleitungen inkl. Entlastung
- Genehmigung von Budget und Rechnung
- Gewährung von Krediten aus dem Stiftungsvermögen
- Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen
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